Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen

Das Land NRW stellt auch in diesem Jahr unverändert 7,56 Mio. Euro zur Förderung der Übungsarbeit zur Verfügung. Das Förderportal für die Antragstellung ist geöffnet. 

Die coronabedingten Erleichterungen zur Meldung der Übungsleitenden fallen in diesem Jahr weg, d. h. es dürfen wieder nur solche Leitungen berücksichtigt werden, die ganzjährig im Besitz einer gültigen Lizenz sind.

Unverändert sind hingegen die übrigen Antragsvoraussetzungen: aktuelle Mitgliedermeldung, erfüllte Doppelmitgliedschaft und die vom Finanzamt bestätigte Gemeinnützigkeit.

Anträge können bis zum 31. Mai 2024 gestellt werden.

Weitere Infos.

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