Fördermöglichkeiten für Sportvereine
Fördermöglichkeiten für Vereine
Förderdatenbank der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein
Infos für 2026 folgen.
Es können Maßnahmen in den folgenden Förderschwerpunkten umgesetzt werden:
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
- Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
- Integration
- Inklusion
- Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
- Sport der Älteren
- Sport gegen Einsamkeit
- Gesundheits- und Rehabilitationssport
- Nachhaltige Entwicklung im Sport
Schwerpunkte und Beispiele für förderfähige Maßnahmen
Bei Rückfragen wenden Sie sich an den LSB NRW unter Tel. 0203 7381-900 oder per E-Mail an 1000x1000@lsb.nrw
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2000x1000 für das Engagement
Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«.
Unter dem diesjährigen Förderthema „Digital in die Zukunft – engagiert mit KI und Co.“ werden Projekte zur Digitalisierung oder zum Einsatz von KI in eurem Engagement gefördert. Eine Antragstellung für die Förderperiode 2026 ist vom 2. März bis zum 1. November 2026 möglich.
Antrag auf Förderung der Qualifizierung beim KSB Soest
Seit 2019 gibt es die Förderung des Einsatzes qualifizierter TrainerInnen/ ÜbungsleiterInnen und Vorstände durch den Kreis Soest.
Je Verein kann einmaig ein Zuschuss von bis zu 100 € für Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden.
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände
Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern.
Hier finden Sie den Antrag
DFL Stiftung - Bewegung. Begegnung. Zukunft
Einmal im Jahr vergibt die DFL Stiftung im Rahmen einer Ausschreibung Fördermittel an Projekte und Initiativen, die einen bestimmten Themenschwerpunkt besitzen.
Mit dem diesjährigen Fördertopf setzen sie auf die Kraft des Sports als verbindendes Element der Gesellschaft und die daraus resultierenden Möglichkeiten der Zukunftsgestaltung. Deshalb liegt der Fokus auf Begegnungen im und durch Sport, die Räume für Zugehörigkeit, Vertrauen und Anerkennung eröffnen und einen niedrigschwelligen Austausch zwischen unterschiedlichen Gruppen und Personen ermöglichen.
Der Fördertopf bietet Förderungen von bis zu 7.500,00 € pro Projekt und richtet sich an gemeinnützige Organisationen. Bewerbungsschluss ist der 1. März 2026.
Insbesondere sollen (junge) Menschen zusammengebracht werden, die auf den ersten Blick nicht viele Gemeinsamkeiten haben. Dies können unterschiedlichste Begegnungen sein, z.B. zwischen Alt und Jung, Menschen mit und ohne Behinderungen, aber auch Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbezügen oder aus verschiedenen Stadtteilen.
Ehrenamt - Integration, Beschäftigung und Teilhabe
Integration, Beschäftigung und Teilhabe schaffen Perspektiven für Menschen mit Migrationshintergrund und fördern die Resilienz gegen Radikalisierung. Das Land NRW fördert deshalb das Ehrenamt in der Integrationsarbeit. Geförderte Aktivitäten sollen den Geflüchteten und Neueingewanderten helfen, sich räumlich, sprachlich, sozial und kulturell zu orientieren.
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Soest erhält auf Antrag jährlich Fördermittel des Landes NRW und kann einen Teil an Dritte weiterleiten.
Gefördert werden unter anderem:
- der laufende Betrieb und die Ausstattung mit Lern- und Betätigungsmitteln für Bildungs- und Begegnungsstätten
- die Begleitung von Geflüchteten und Neuzugewanderten mit einer Aufwandsentschädigung und regelmäßige Angebote des Zusammenkommens
- Maßnahmen zur Akquise neuer ehrenamtlicher Personen
- die Erstellung, Anschaffung, Aktualisierung und Übersetzung von Print- und digitalen Medien zur Informations- und Wissensvermittlung
- Ausflüge, Veranstaltungen und Materialien im Rahmen der Förderung von Demokratiebildung
- die Qualifizierung und der Austausch von Ehrenamtlichen
Engagementpreis NRW
Unter dem Motto "Begegnen. Bewegen. Verbinden.“ können sich ab sofort gemeinnützige Initiativen, Vereine, Verbände und Stiftungen, gGmbHs sowie öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen um den Engagementpreis NRW 2026 bewerben - und 1.000 Euro gewinnen.
Gesucht werden Projekte, die sich für die Bekämpfung von Einsamkeit durch bürgerschaftliches Engagement einsetzen und innovative Wege aus der Einsamkeit gefunden haben und Begegnungsmöglichkeiten schaffen.
Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Gefördert werden Übungsleiter*innen im Sportverein, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Integration durch Sport
Das Bundesprogramm "Integration durch Sport" hat sich zum Ziel gesetzt, Migranten und Migrantinnen durch die Sportvereine in die Gesellschaft zu integrieren.
Zum einen gibt es die Stützpunktförderung für Sportvereine, die sich im besonderem Maße für die Integration von Migranten und Migrantinnen engagieren. Hier ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro möglich.
Zum anderen gibt es die projektbezogene Förderung für Vereine, die eine einmalige Aktion oder ähnliches durchführen möchten. Hier ist eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
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Inklusion
Hier findet ihr eine Übersicht über Förderungen, Stiftungen und Wettbewerben aus dem Inklusionsbereich.
Übersicht Förderungen Inklusion
Inklusionscheck NRW
Der Inklusionsscheck NRW kann für gute Ideen, Aktivitäten und Projekte genutzt werden, die sich im Bereich Inklusion bewegen und bezuschusst diese mit maximal 2000€. Die Antragsstellung ist niederschwellig und einfach umsetzbar, es gibt jedoch einige Fördervoraussetzungen zu beachten. Darunter zählt zum Beispiel, dass:
- die Maßnahme in NRW bis Ende diesen Jahres stattfindet
- es ein Verbot zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gibt
- der Antrag bis zum 30.09. gestellt wird
- mindestens 2000€ an förderfähigen Gesamtausgaben kalkuliert werden
Weitere Informationen sind hier zusammengefasst: https://www.mags.nrw/fragen-und-antworten-zum-inklusionsscheck
J-Team Förderung
Ihr seid zwischen 13 -26 Jahre alt und wollt euch in einer Gruppe von mindestens vier Personen ehrenamtlich in eurem Verein engagieren?
Dann gründet ein J-Team und profitiert von dem attraktiven Startpaket.
Oder habt ihr bereits ein J-Team gegründet, wollt mal wieder was Großartiges auf die Beine stellen, aber euch fehlen die finanziellen Mittel?
Die Sportjugend NRW möchte euch mit einer Summe von 250 Euro fördern und bei der Umsetzung eines Projekts unterstützen.
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KIBAZ und Jolinchen - Familientag für alle
Je 400 Euro Förderung für maximal 250 Anträge: Die Sportjugend NRW hat zusammen mit der AOK Rheinland/Hamburg und der AOK NordWest wieder eine Sonderaktion mit Kibaz (Kinderbewegungsabzeichen NRW) und Jolinchen für Familientage gestartet.
Unter dem Motto „Familientag für alle“ können alle Sportvereine in NRW sowie die Stadt- und Kreissportbünde und Fachverbände besondere Gemeinschaftserlebnisse anbieten. An „familienfreundlichen“ Tagen wie Wochenenden, Feiertagen und Ferien werden Familien mit Kindern aller Altersgruppen auf den Vereinssportanlagen drinnen und draußen eine Vielzahl von Bewegungs-, Spiel- und Sportmöglichkeiten vorfinden.
LEADER
Mit dem Förderbaustein »LEADER« wird die Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategien in den anerkannten LEADER-Regionen im Rahmen von Einzelmaßnahmen gefördert. Die Projekte tragen zur Steigerung der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität in ländlichen Gemeinden bei. Die vielfältigen Vorhaben reichen dabei von der Vermittlung generationenübergreifender Hilfe im Alltag über die Etablierung digitaler Kommunikationsplattformen für Dörfer und innovative Mobilitätslösungen für ländliche Orte bis hin zu Fragestellungen der Biodiversität oder des Ressourcenschutzes. LEADER eine Maßnahme im Rahmen des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland. Die Fördermittel stammen aus dem EU-Haushalt und aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auch Sportvereine sind hier antragsberechtigt.
Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit bis zu 1.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun.
Ziel: Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern
Beispiele: Moderation für den Workshop, Programmierung der neuen
Webseite, Aktionen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen, Dankeschön-
Veranstaltung für Ehrenamt (z.B. Ausflug)
Hier geht's zum Förderprogramm.
NRW kann schwimmen
Erfreuliche Neuigkeiten: Das erfolgreiche Landesprojekt "NRW kann schwimmen" wird auch von 2024 bis 2028 laufen. Heißt also, dass in den Oster-, Sommer- und Herbstferien Schwimmkurse für Schüler*innen der Klassen 1-6 umgesetzt und finanziell gefördert werden - dieses Mal gibt es 450 Euro für die Vereine, der Eigenanteil der Kinder bleibt bei 10 Euro.
Welche Änderungen es sonst noch gibt und weitere Infos findet ihr hier: https://www.schulsport-nrw.de/sch.../nrw-kann-schwimmen.html
Sanierung kommunaler Sportstätten
Das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist an den Start gegangen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Fördersumme: 250.000 € bis 8 Mio. € pro Projekt
- Der Bund übernimmt 45 % der förderfähigen Kosten – 75 % bei Kommunen im Nothaushalt
- Gefördert werden Sanierungen von Sporthallen, Frei- und Hallenbädern, Sportplätzen – in Ausnahmefällen auch Neubauten
- Auch vereinseigene Anlagen können in Abstimmung mit der Kommune profitieren
Vom 10. November 2025 bis 15. Januar 2026 können Landkreise und Kommunen digital ihre Projektskizzen einreichen.
Alle Infos & Antrag: www.bbsr.bund.de/sks2025
Sportgeräteförderprogramm
Dieses Förderprogramm soll es motivierten Vereinen und anderen gemeinnützigen Institutionen erleichtern, neue inklusive Angebote ins Leben zu rufen und somit für ein „Mehr“ an Inklusion in Nordrhein-Westfalen zu sorgen. Zu diesem Zweck werden die Anschaffungskosten für Sportmaterialien, die benötigt werden, um inklusive Angebote zu eröffnen, mit mind. 1000€ bis max. 3000€ bezuschusst. Das Förderprogramm des Landessportbundes NRW e.V. wird durch Finanzmittel der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Es wird nach Eingangsdatum entschieden. Nach Ausschöpfung der maximalen Fördersumme werden keine weiteren Anträge bewilligt. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.
Sterne des Sports
Die „Sterne des Sports“ sind Deutschlands bedeutendste Auszeichnung für das gesellschaftliche Engagement von Sportvereinen!
Der Deutsche Olympische Sportbund und die Volksbanken Raiffeisenbanken zeichnen Sportvereine aus, die sich besonders gesellschaftlich engagieren oder ihren Verein weiterentwickeln.
Weitere Informationen unter www.sterne-des-sports.de
Stipendium für junges Engagement
250 Euro monatliche Förderung für junge Menschen im Alter von 16 - 26 Jahren!
Ihr Verein/Bund/Verband hat junge Menschen, die sich durch ihr ehrenamtliches Engagement auszeichnen und Verantwortung übernehmen? Dann ist das Stipendium genau das Richtige. Die Sportjugend NRW unterstützt gemeinsam mit der Staatskanzlei und dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband erneut junge Engagierte dabei, ihr Talent im Sportehrenamt voll zu entfalten.
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums 2026
Mit dem Programm setzt sich die Landesregierung für die Stärkung der ländlichen Räume und für lebendige Dörfer und Gemeinden ein. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt für das Jahr 2026 vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushalts durch den Landtag 25 Millionen Euro an Bundes- und Landesmitteln für Förderprojekte zur Verbesserung der sozialen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Infrastrukturen in den Dörfern bereit. Seit dem Regierungsantritt im Jahr 2022 hat das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereits 64 Millionen Euro an Landes- und Bundesmitteln bereitgestellt. Dadurch konnten Gesamtinvestitionen in Höhe von 134 Millionen Euro realisiert und rund 600 Projekte gefördert werden.
Im Jahr 2026 werden unter anderem Dorfgemeinschaftshäuser als wichtige soziale und kulturelle Treffpunkte, Dorfplätze, Bouleplätze, Skater-Anlagen und Bolzplätze als Begegnungsorte ebenso wie barrierefreie Umbauarbeiten von Mehrfunktionshäusern, Dorfläden, Kultur-, Naherholungs- und Tourismuseinrichtungen gefördert. Zudem wird eine Umnutzung land- oder forstwirtschaftlicher Gebäude zur Stärkung des dörflichen Lebens sowie die Entwicklung von IT-Lösungen zur Verbesserung der Infrastruktur im ländlichen Raum unterstützt. Projekte können mit einer Zuwendung von bis zu 250.000 Euro unterstützt werden.
Interessierte Gemeinden, Vereine und Einrichtungen können bis zum 15. März 2026 Anträge über die Internetseiten der Bezirksregierungen für das Jahr 2026 einreichen.
Übungsleiter*innen-Offensive 2026
Jetzt von der Förderung profitieren!
Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte Februar möglich
Das Land Nordrhein-Westfalen startet im Jahr 2026 eine Übungsleiter*innen-Offensive, um die Ausbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Sporthelfer*innen sowie weiterem qualifizierten Anleitungspersonal im organisierten Sport zu fördern. Insgesamt stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Diese Förderung ist ein zentrales sportpolitisches Signal im Rahmen der Bewerbung Nordrhein-Westfalens für die Olympischen und Paralympischen Spiele. Sie unterstreicht die Bedeutung der Leistungs- und Zukunftsfähigkeit des organisierten Sports in NRW und macht deutlich, dass Investitionen in Qualifizierung und Vereinsentwicklung ein wesentlicher Baustein der Olympiabewerbung sind.
Die Abwicklung erfolgt über den Landessportbund NRW. Die Antragsstellung ist voraussichtlich ab Mitte Februar möglich.
Was wird gefördert?
- Teilnahmegebühren für Qualifizierungsmaßnahmen, die zum Erwerb einer Lizenz im System des DOSB, des LSB NRW und seiner Sportjugend oder der Sportfachverbände in NRW erforderlich sind.
Wer kann einen Antrag stellen?
- Gemeinnützige Sportvereine in NRW, die Mitglied in einem Fachverband und im zuständigen Stadt- oder Kreissportbund sind (Doppelmitgliedschaft).
- Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes NRW
- Weitere Organisationen mit öffentlich zugänglichem Sportangebot, die auf zertifiziertes Anleitungspersonal angewiesen sind.
Förderhöhe
- Bis zu 500 Euro pro Maßnahme als Festbetragsfinanzierung.
- Mehrere Maßnahmen pro antragstellende Organisation sind förderfähig.
Zeitraum
- Qualifizierungsmaßnahmen müssen zwischen dem 01.01.2026 und 31.12.2026 durchgeführt und abgeschlossen sein.
- Antragstellung bis spätestens 31.10.2026 über das Förderportal des LSB NRW oder wenn die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind.
Wichtige Hinweise
- Die Förderung wird nach Abschluss der Maßnahme und Einreichung der Teilnahmebestätigung sowie Rechnung ausgezahlt.
- Bereits bei Antragstellung muss eine Anmeldebestätigung zur Ausbildung beigefügt werden.
- Die Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet – schnell sein lohnt sich!
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