Fördermöglichkeiten für Vereine
1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.
Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.
Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.
Eine Antragstellung ist weiterhin möglich.
2000x1000 für das Engagement
1000 Euro für Maßnahmen zum diesjährigen Schwerpunktthema „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“ (ökologisch nachhaltige Projekte) von der Landesregierung NRW.
Beispiele: Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés,
Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, Betreuung
von Foodsharing-Angeboten oder Aufbau eines Gemeinschaftsgartens
Hier geht's zum Förderprogramm.
Antrag auf Förderung der Qualifizierung beim KSB Soest
Seit 2019 gibt es die Förderung des Einsatzes qualifizierter TrainerInnen/ ÜbungsleiterInnen und Vorstände durch den Kreis Soest.
Je Verein kann einmaig ein Zuschuss von bis zu 100 € für Qualifizierungsmaßnahmen beantragt werden.
Gefördert werden Aus- und Fortbildungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der angeschlossenen Landessportbünde/Fachverbände
Nicht gefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen von kommerziellen oder sonstigen Anbietern.
Hier finden Sie den Antrag
Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Für das im Koalitionsvertrag verankerte „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ wurden im Sommer durch den Bundestag Mittel zur Umsetzung für das Jahr 2023 freigegeben.
Im neuen Förderprogramm stehen noch in diesem Jahr 1,2 Mio. Euro für Sport-Maßnahmen zur Verfügung von 1.500 bis zu 200.000 pro Maßnahme.
Energiekrisenhilfe
Seit dem 1. März ist nun die Beantragung von Mitteln aus dem Paket „Soforthilfe Sport 2023 – Krisenhilfe NRW“ des Landes möglich.
Das Land NRW hat die „Krisenhilfe Energie“ nun verlängert!
Damit können nun Energiemehrausgaben berücksichtigt werden, die bei Sportvereinen zwischen dem 1. April 2022 und 31. Oktober 2023 entstanden sind bzw. entstehen.
Eine Antragsstellung ist bis zum 30. November 2023 über das Förderportal des LSB NRW möglich.
Hier geht's zum Förderprogramm.
Extrazeit für Bewegung
Außerschulische Gruppenangebote in Sportvereinen (sportpraktisch) werden mit bis zu 500 Euro vom Ministerium für Schule und Bildung gefördert.
Bedingungen: mindestens 10 Teilnehmende, mindestens 6 Zeitstunden,
Durchführung an einem Tag oder aufgeteilt auf max. 4x 90 Minuten,
außerhalb der Schulzeit
Hier geht's zum Förderprogramm.
Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Gefördert werden Übungsleiter*innen im Sportverein, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.
Weitere Informationen findet ihr hier.
Integration durch Sport
Das Bundesprogramm "Integration durch Sport" hat sich zum Ziel gesetzt, Migranten und Migrantinnen durch die Sportvereine in die Gesellschaft zu integrieren.
Zum einen gibt es die Stützpunktförderung für Sportvereine, die sich im besonderem Maße für die Integration von Migranten und Migrantinnen engagieren. Hier ist eine Förderung von bis zu 5.000 Euro möglich.
Zum anderen gibt es die projektbezogene Förderung für Vereine, die eine einmalige Aktion oder ähnliches durchführen möchten. Hier ist eine Förderung von bis zu 1.000 Euro möglich.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
Inklusion
Hier findet ihr eine Übersicht über Förderungen, Stiftungen und Wettbewerben aus dem Inklusionsbereich.
Inklusives Sportmaterial
Der DJK Sportverband Köln e.V. stellt seit dem 01.09.2023 Fördermittel für Sportmaterialien zur Ausübung neuer inklusiver Sportangebote bereit.
Die Fördersumme kann dabei zwischen 1.000 EUR bis max. 5.000 EUR variieren.
Das niederschwellige Förderangebot ist für ALLE gemeinnützigen Organisationen zugänglich und somit sowohl für Sportvereine, Sportbünde und Sportverbände geeignet.
Das Förderprogramm wird durch Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
Jung, sportlich, FAIR - Ausschreibung der Deutschen Olympischen Gesellschaft
Auch dieses Jahr schreibt die Fair Play-Initiative der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. (DOG) wieder den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus.
Es sollen 2023 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.
Bewerben können sich Kinder und Jugendliche bzw. Mannschaften im Alter von 12 bis 19 Jahren bis zum 31. Dezember 2023 über das Bewerbungsformular.
KOMM-AN
Das Programm des Landes Nordrhein-Westfalen "KOMM-AN NRW" fördert die Integration von Geflüchteten und Neuzugewanderten in den Kommunen und unterstützt das bürgerschaftliche Engagement in der Flüchtlingshilfe.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
Mikroförderprogramm - Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für ihre Engagierten tun.
Ziel: Strukturen für Engagement und Ehrenamt verbessern
Beispiele: Moderation für den Workshop, Programmierung der neuen
Webseite, Aktionen zur Gewinnung von Ehrenamtlichen, Dankeschön-
Veranstaltung für Ehrenamt (z.B. Ausflug)
Hier geht's zum Förderprogramm.
Restart - Sporttage sind Feiertage
Der DOSB vergibt 1000 Euro für 4000 Vereine.
Gefördert werden z. B. Tage der offenen Tür, Familien- und Spieltage, Schnupperkurse oder Infoveranstaltungen sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen, die der Mitgliederakquise dienen
Hier geht's zum Förderprogramm.
SPORTnachSCHLAG
Das Angebot an Schlaganfall-Rehasportgruppen soll in Nordrhein-Westfalen als Modellregion erweitert werden. Daher fördert die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe in enger Kooperation mit dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen e.V. (BRSNW) sowie dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V. (LSB NRW) die Gründung neuer Rehasportgruppen für Schlaganfall-Betroffene. Schirmherrin des Projekts ist Staatssekretärin Andrea Milz.
Hier geht's zu weiteren Informationen.
Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Das Förderprogramm „Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums“ des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MLV NRW) ist an den Start gegangen.
Das Programm ist aus einer Zusammenführung der zuvor getrennt laufenden Förderlinien „Strukturentwicklung ländlicher Räume“ und „Dorferneuerung“ durch das MLV NRW entstanden.
Nachfolgend wesentliche Charakteristika des Programms:
Fördervoraussetzung: Über das Programm können in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bewegungsräume gefördert werden, welche frei und jederzeit zugänglich für die Öffentlichkeit sein müssen (bspw. Bolzplatz, Bouleanlage, Skateanlage etc.).
Antragsberechtigung: Neben Kommunen sind auch Sportvereine antragsberechtigt, wobei den Antragsunterlagen eine Stellungnahme der zuständigen Kommune zur geplanten Maßnahme hinzuzufügen ist.
Antragsfrist und -weg: Für den diesjährigen Förderaufruf ist die Antragsstellung (leider sehr kurzfristig) bis zum 31. August 2023 über die Förderplattform „förderung.NRW“ möglich. Eine vorherige Absprache mit der zuständigen Kommune sowie Bezirksregierung ist dringend zu empfehlen.
Alle relevanten Informationen zum Programm (u.a. förderfähige Gebietskulisse und Förderrichtlinie) sowie die Kontaktdaten der Bezirksregierungen und des zuständigen MLV NRW finden Sie hier.
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