StartChancen Bewegung

Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen

Freiwilligendienste

Startchancen Bewegung

Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden.

In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden.
Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen.
Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.


Welches sind die "Startchancen-Schulen" im Kreis Soest?

Welches sind die "Startchancen-Schulen" im Kreis Soest?

Stadt Soest: 

  • Astrid-Lindgren Grundschule 
  • Johannes Grundschule 

Stadt Lippstadt: 

  • Grundschule an der Pappelallee

Stadt Werl: 

  • Petri Grundschule

Wer ist antragsberechtigt?

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische

  • Sportvereine,
  • Stadt- und Gemeindesportverbände,
  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Fachverbände,
  • Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
  • Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.

Wo können Anträge gestellt werden?

Wo können Anträge gestellt werden?

Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das neue Schuljahr (2025/26) möglich.

Ihre Ansprechpartnerin

Lena Lehmann

 

Fachkraft Kinder- und Jugendarbeit


Ansprechpartnerin Prävention von sexualisierter Gewalt 

 

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