StartChancen Bewegung
Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen
Startchancen Bewegung
Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden.
In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität - sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.
Ab sofort können an 400 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden.
Diese Angebote fördern die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler*innen.
Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.

Welches sind die "Startchancen-Schulen" im Kreis Soest?
Welches sind die "Startchancen-Schulen" im Kreis Soest?
Stadt Soest:
- Astrid-Lindgren Grundschule
- Johannes Grundschule
Stadt Lippstadt:
- Grundschule an der Pappelallee
Stadt Werl:
- Petri Grundschule
Wer ist antragsberechtigt?
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische
- Sportvereine,
- Stadt- und Gemeindesportverbände,
- Stadt- und Kreissportbünde,
- Fachverbände,
- Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
- Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die
- zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
- gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
- eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
- eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
- auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind.
Wo können Anträge gestellt werden?
Wo können Anträge gestellt werden?
Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das neue Schuljahr (2025/26) möglich.
Ihre Ansprechpartnerin

Lena Lehmann
Fachkraft Kinder- und Jugendarbeit
Ansprechpartnerin Prävention von sexualisierter Gewalt
Bürozeiten:
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Fr: 9 bis 12 Uhr