Mitgleidschaft im Qualitätsbündis gegen sexualisierte Gewalt

Bundeskinderschutzgesetz betrifft auch Sportvereine

Mitgliedschaft im Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport

Das Qualitätsbündnis hat sich zum Ziel gesetzt, sexualisierter Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Dazu werden maßgeschneiderte Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention gemeinsam entwickelt und innerhalb der Vereinsstruktur installiert. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen. An der auf zwei Jahre angelegten Testphase beteiligten sich insgesamt 35 NRW-Sportvereine, von denen 27 ausgezeichnet und im September 2016 in Duisburg als erste Mitglieder begrüßt wurden. Die Vereine wurden von den Koordinierungsstellen in Köln und Westfalen während der Testphase zielführend unterstützt.

 

Zu den Partnern im Qualitätsbündnis, dessen landesweite Umsetzung nun erfolgt, gehören neben dem Landessportbund NRW und dem Sportministerium NRW, der die Maßnahme finanziell fördert, außerdem die Sportjugend NRW, der SSB Köln, der SSB/SJ Dortmund, die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW, der Kinderschutzbund NRW, der Stadtsportbund Köln sowie die Deutsche Sporthochschule Köln als wissenschaftliche Begleitung.

 

Ziele:

  • Entstehung eines NRW weiten Bündnisses von Verbänden und Vereinen gegen sexualisierte Gewalt
  • Prävention von sexualisierter Gewalt als besonderes Qualitätsmerkmal in Sportvereinen verankern
  • Vorbeugung sexualisierter Gewalt
  • Sportvereine dabei unterstützen, die Prävention sexualisierter Gewalt in ihrem zu verankern; eine Kultur der Achtsamkeit zu entwickeln
  • Entwicklung von Qualitätsstandards zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sportverein

 

Die Sportvereine haben die Möglichkeit, Teil dieses Qualitätsbündnisses zu werden. Hierzu müssen entsprechende Kriterien erfüllt werden.

Kriterien:

  • Information des Vereinsvorstandes
  • Information, Diskussion und Beschluss auf der Jahreshauptversammlung
  • Ergänzung der Satzung
  • Benennung eines/r Beauftragten
  • Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses aller Vereinsmitarbeiter
  • Unterschrift Ehrenkodex des LSB NRW
  • Fortbildung zur Prävention sexualisierter Gewalt
  • Information der Vereinsmitglieder
  • Entwicklung eines Interventionsleitfadens
  • Angebote für Kinder/Jugendliche / Partizipation am Präventionsprogramm
  • Nachhaltigkeit – kontinuierliche Pflege der Qualitätskriterien

 

Sportvereine, die interessiert daran sind, Teil des Qualitätsbündnisses zu werden, können sich an den Stadtsportbund Dortmund wenden. Der KreisSportBund Soest e.V. und seine Sportjugend unterstützen die Sportvereine bei der Umsetzung der Kriterien.

Ihre Ansprechpartnerin

Lena Lehmann

 

Fachkraft "NRW bewegt seine Kinder!"


Fachkraft Jugendarbeit


Beraterin Prävention von sexualisierter Gewalt 

 

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