Im Jahr 2016 hat die Sportjugend ein eigenes Bildungsprofil verfasst und veröffentlicht. Wir besitzen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 75 SGB VIII). Demzufolge hat die Sportjugend einen gesetzlichen Bildungsauftrag, dem sie in ihrer eigenen Organisation sowie in einer Vielzahl von Bildungskooperationen und -vernetzungen (z.B. mit Kindertagesstätten, Schule und Jugendzentren) nachkommt. Bildung braucht Bewegung! Lest selbst, wie wir diesen Auftrag umsetzen:

 

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Lena Lehmann

Fachkraft Jugendarbeit

Fachkraft "NRW bewegt seine Kinder!"

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