Landesprogramm „1000x1000 - Anerkennung für den Sportverein“

1000x1000 für das Jahr 2023

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellte dem Landessportbund NRW auch im Jahr 2023 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (Doppelmitgliedschaft) sind.

Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2023 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der insgesamt acht Förderschwerpunkte zuordnen lassen.

Für das Jahr 2023 gelten folgende Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  • Integration
  • Inklusion
  • Gesundheitssport
  • Sport der Älteren
  • Mädchen und Frauen im Sport
  • Reha-Sport

Im Jahr 2023 kann jeder antragsberechtigte Sportverein EINEN Antrag für EINE Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen auch in diesem Jahr 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW.  Eine Antragstellung ist grundsätzlich bis zum 30.05.2023 möglich

Hier geht's zu weiteren Informationen.

 

Antragsverfahren 2022

Eine Antragstellung ist ab dem 30.03.2022 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

ANTRAG IM FÖRDERPORTAL STELLEN


Ihre Ansprechpartnerin

Lena Lehmann

 

Fachkraft "NRW bewegt seine Kinder!"


Fachkraft Jugendarbeit


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