Bundesförderprogramm Sanierung kommunaler Sportstätten Aufruf III
Seit dem 26. Oktober stehen über das SKS-Programm erneut 333 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung. Dies ist der dritte Programmaufruf, der auf die erste Charge für kommunale Sportstätten (333 Mio. Euro) und dem Aufruf explizit für die Bäderinfrastruktur (250 Mio. Euro) folgt.
Nachfolgend die wichtigsten Punkte zum Aufruf:
- Interessensbekundungen können bis zum 1. Februar 2027 digital über ein Portal des Bundes eingereicht werden.
- Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von kommunalen Sportstätten (gedeckt oder ungedeckt) inkl. Hallen- und Freibäder – Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich die Kommunen, selbst wenn sich die zu fördernde Sportstätte im Vereinseigentum befindet – interessierte Sportvereine sollen sich daher mit ihrer Kommune in Verbindung setzen.
- Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250 TSD Euro, höchstens 8 Millionen Euro.
- Der Fördersatz beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent.
- Die Kumulierung mit weiteren Bundesfördermitteln ist ausgeschlossen. Seitens des SKS-Programms ist eine Kumulierung mit Mitteln aus Landesförderprogrammen grundsätzlich möglich – Achtung: Es muss darauf geachtet werden, dass auch das entsprechende Landesförderprogramm für eine Kumulierung mit dem Bundesförderprogramm offensteht.
- Für die Erbringung des notwendigen Eigenanteils können die Kommunen auch auf die Pauschalzuweisungen des Landes NRW (insgesamt 10 Mrd. Euro) aus dem Sondervermögen des Bundes zurückgreifen.
- Über die eingegangenen Interessensbekundungen entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vrstl. im April 2027 und fordert anschließend in der zweiten Phase die Einreichung von Zuwendungsanträgen zu den ausgewählten Projekten ein.
- Die bereitgestellte FAQ-Liste enthält u.a. Informationen zur Übernahme eines Antrags über eine Schwimmbad-Sanierung vom ersten in den nun geöffneten zweiten Projektaufruf „Schwimmbäder“.
- Alle relevanten Informationen zum aktuellen Aufruf des SKS-Programms (u.a. Richtlinie, Telefon-Hotline, Informationen zur anvisierten Informationsveranstaltung) finden sich hier.