Neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist an den Start gegangen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Fördersumme: 250.000 € bis 8 Mio. € pro Projekt
- Der Bund übernimmt 45 % der förderfähigen Kosten – 75 % bei Kommunen im Nothaushalt
- Gefördert werden Sanierungen von Sporthallen, Frei- und Hallenbädern, Sportplätzen – in Ausnahmefällen auch Neubauten
- Auch vereinseigene Anlagen können in Abstimmung mit der Kommune profitieren
Vom 10. November 2025 bis 15. Januar 2026 können Landkreise und Kommunen digital ihre Projektskizzen einreichen.
Alle Infos & Antrag: www.bbsr.bund.de/sks2025